Rauchwarnmelder-System mit ergänzender Alarmierung durch Licht- und/ oder Vibrationsimpulse für alle aktiven „lisa“-Funkempfänger, wie Blitz- und Blinklampen, Wecker oder angeschlossene Vibrationskissen.
Zudem trägt es das »Q«-Label und erfüllt die erhöhten Prüfkriterien, wie geprüfte Langlebigkeit, Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität gegen äußere Einflüsse sowie fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.
*Das Bundessozialgericht Kassel hat im Juni 2014 entschieden, dass Gehörlose und hochgradig Schwerhörige seitens ihrer Krankenversicherungen einen Anspruch auf die Kostenerstattung für spezielle Rauchwarnmelder haben (Urteil: Az: B 3 KR 8/13 R). Gemeint sind Systeme, die außer mit dem akustischen Signal auch mit Licht und/oder Vibrationsimpulsen alarmieren.
Auf Wunsch reichen wir für Sie den Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Das bedeutet: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
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